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Die Sachen mit dem "Listenhund"

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Über American Bulldogs

Die ersten britischen Siedler nahmen ihre Bulldoggen mit an Bord, als sie sich nach Amerika aufmachten. Im Laufe der Jahrhunderte wurden andere Rassen eingekreuzt, unverändert blieb die hohe Wertschätzung für diese Hunde als Helfer auf den Höfen. Kräftig und von charmantem Wesen, bewacht er Haus und Familie. Dabei ist er wachsam, aber nicht zu aggressiv. Der American Bulldog gilt als gut erziehbar, auch wenn das Gegenteil behauptet wird. Das dürfte an seiner – zumindest für manche Augen – wenig ästhetischen Erscheinung liegen. Dabei ist das nur die raue Schale! Weitere Bulldogkreationen sind: Alapaha Blue Blood Bulldog, Victoria Bulldog, Catahoula Bulldog, Arkansas Giant Bulldog.

Der berühmteste American Bulldog dürfte Spike sein aus der US-Zeichentrickserie „Tom & Jerry“.

Menschen, die einen zuverlässigen Schutzhund für ihren Besitz wollen, finden mit dieser Rasse einen hervorragenden Begleiter.

Der American Bulldog ist mit seinem kurzen Fell sehr pflegeleicht. Gute Nahrung sollte bei diesem kräftigen Hund selbstverständlich sein. Konsequente, liebevolle Erziehung ist ebenfalls angeraten, da der American Bulldog manchmal dickköpfig sein kann.

Listenhund?

Der American Bulldog zählt in Deutschland in den Ländern Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen und in Österreich zu den Listenhunden. Durch einen Wesenstest kann die generell angenommene Gefährlichkeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen widerlegt werden.

In Hessen wird für American Bulldogs und deren Kreuzungen eine Gefährlichkeit vermutet, weshalb zur Haltung eine Erlaubnis nötig ist, die unter anderem an einen Wesenstest gebunden ist.

In der Schweiz steht der American Bulldog im Kanton Tessin auf der Rasseliste; zur Haltung ist dort eine kantonale Bewilligung erforderlich. Im Kanton Zürich wiederum gilt der Hund lediglich als massiger Hund.

Mit Hunden des Listentyp I (grosse oder massige Hunde) muss eine Ausbildung absolviert werden. Das dänische Hundegesetz in der Fassung von 2010 enthält den American Bulldog auf seiner Rasseliste, was ein weitgehendes Verbot von Haltung, Zucht und Einfuhr bedingt. Bei Hunden, die dieser Rasse ähnlich sehen, muss der Besitzer Rasse oder Typ des Hundes dokumentieren können. Eine Durchreise von Hunden, die das Auto nicht verlassen (Die Reise darf nicht lange unterbrochen werden, jedoch sind kurze Gassigänge erlaubt, sofern der Hund Auslauf benötigt), ist erlaubt.

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